Sehr geehrte Damen und Herren,

der Presse werden Sie entnommen haben, dass das Klageverfahren gegen die Telekom möglicherweise durch Vergleich beendet werden soll. Die Verhandlungen hierfür werden nicht von uns, sondern von den Rechtsanwälten geführt, die das sogenannte Musterklageverfahren bei dem Oberlandesgericht Frankfurt führen. Insoweit sind auch wir bislang auf die in der Presse veröffentlichten Informationen angewiesen.

Die Telekom beabsichtigt wohl, den jeweiligen Klägern deren Kaufpreis abzüglich zwischenzeitlich gezahlter Dividenden zu erstatten. Sollten die Aktien in der Zwischenzeit veräußert worden sein, wird auch der Verkaufserlös in Abzug gebracht. Die Telekom trägt sämtliche Kosten.

Wir raten dringend zum Abschluss eines solchen Vergleichs. Das Verfahren dauert jetzt schon 18 Jahre. Sollte man sich nicht vergleichen, wird noch viele weitere Jahre zu prozessieren sein. Sollte das Oberlandesgericht dann einmal verbindlich über die grundsätzliche Haftung der Telekom im Sinne der Kläger entscheiden, müssten danach die Einzelprozesse bei dem Landgericht Frankfurt noch immer weitergeführt werden.

Aus diesem Grunde raten wir nicht nur dazu, einen solchen Vergleich zu akzeptieren. Vielmehr teilen wir gleichzeitig mit, diesen Prozess für den Fall der Nichtannahme des Vergleichs für Sie nicht weiterzuführen, sondern in einem solchen Fall das Mandat niederlegen zu wollen.

Wir bitten Sie daher um Vervollständigung und Rücksendung des beiliegenden Schreibens per Post oder E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Haas
Rechtsanwalt | Mediator
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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