ZUKUNFSTORIENTIERT HANDELN –
MIT MEDIATION KONFLIKTE EINVERNEHMLICH UND SCHNELL LÖSEN

WAS IST MEDIATION?


Eine alternative Methode zur Konfliktlösung

Sie befinden sich in einem aktuellen Konflikt und erwägen eine „klassische“ gerichtliche Auseinandersetzung, um Ihren Rechtsstandpunkt zu wahren? Gleichzeitig möchten Sie vielleicht die Beziehung zu Ihrem Kontrahenten nicht endgültig zerstören und scheuen eine öffentliche, jahrelange und kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung? 

Dann macht es Sinn, wenn wir gemeinsam über eine Mediation nachdenken! 


Konsens statt Spaltung

Die Mediation markiert einen zunehmend wichtigen Bereich in unserer Kanzlei. Speziell als Mediator ausgebildete Anwälte arbeiten mit Ihnen zusammen im Mediationsverfahren die hinter den Positionen liegenden Interessen heraus und entwickeln Ansätze für einen zukunftsweisenden, tragfähigen Konsens. Dabei bleibt der Mediator neutral und fällt kein Urteil. Er ist ebenso allparteilich wie unabhängig und moderiert als „ehrlicher Makler“ die gemeinsame Suche der Parteien nach einem tragfähigen Konsens. Es gilt: Kooperation statt Konfrontation, Konsens statt Spaltung. 


Beste Voraussetzungen

Das Mediationsverfahren ist vertraulich, freiwillig, zukunftsorientiert und eigenverantwortlich. Hier können daher auch Themen zur Sprache gebracht werden, die vor Gericht aus prozesstaktischen oder sonstigen Gründen verschwiegen werden.


Überschaubarer finanzieller und zeitlicher Aufwand

Auch ökonomische Gründe sprechen für das Mediationsverfahren. Denn bei einer Dauer weniger Wochen ist der finanzielle und zeitliche Aufwand im Vergleich zum Gerichtsverfahren, das Jahre dauern kann, wesentlich geringer. Zudem ist Mediation jederzeit kurzfristig einsetzbar und schränkt die Handlungsfähigkeit der Parteien nicht ein.

 

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VORTEILE DER MEDIATION IM VERGLEICH ZUM GERICHTSVERFAHREN:

MEDIATIONGERICHTSVERFAHREN
nicht öffentlich I vertraulichöffentlich I nicht vertraulich
Dauer in der Regel wenige WochenDauer I. und II. Instanz bis zu fünf Jahre
zukunftsorientiertvergangenheitsbezogen
Konsens zwischen den Parteien (Win-win-Lösung)fremdbestimmte Entscheidung (Win-loose- oder Loose-loose-Lösung)
Kosten in der Regel nach Stundenhonorar I jede Partei trägt 50%Kosten streitwertabhängig, der „Verlierer“ schuldet vollständigen Ersatz aller Kosten

WAS KOSTET MEDIATION?

Im Rahmen einer Vorbesprechung wird der Stundensatz für die Mediation in Abhängigkeit von der Komplexität der Thematik und den Vermögensverhältnissen der Parteien individuell festgesetzt. Anschließend wird eine entsprechende Honorar-Vereinbarung getroffen. Im Regelfall teilen sich die Parteien das Honorar im Verhältnis 50:50. Aufwand und Nutzen sind bei einer Mediation gut kalkulierbar. Im Gegensatz hierzu steht ein Rechtsstreit mit seinen schlecht berechenbaren Kosten und Folgekosten. Sollte ein Rechtsstreit vermeidbar sein, stellt die Mediation also auch eine interessante ökonomische Alternative dar!


KOSTENVERGLEICH

Die Kosten der ersten und zweiten Instanz sind die Brutto-Kosten, die der Mandant im Unterliegensfall zu übernehmen hat.

Sie beinhalten die Kosten des eigenen Rechtsanwalts, die im Unterliegensfall zu tragenden Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts sowie die Gerichtskosten. Nicht enthalten sind die Kosten etwaiger Beweisaufnahmen wie Zeugengebühren oder Sachverständigenkosten.

Die Kosten der Mediation sind auf der Basis eines Stundensatzes von 250,00 EUR netto berechnet.
 

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IHRE ANSPRECHPARTNER


STEFAN SCHLÖFFEL

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator

schloeffel@haas-law.de

STEFAN HAAS

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator

s.haas@haas-law.de