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Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes
Aufgrund des Wachstumschancengesetzes müssen Arbeitgeber ab dem 01. Januar 2025 bei Abfindungen nicht mehr die sogenannte Fünftelregelung gemäß § 34 EStG berücksichtigen. Der Gesetzgeber begründet die Gesetzesänderung mit den bestehenden Rechtsunsicherheiten bei der Berechnung sowie dem bei dem Arbeitgeber anfallenden Verwaltungsaufwand. Abfindungen werden daher in Zukunft häufig unter Ansetzung einer höheren Lohnsteuerlast an ehemalige Arbeitnehmer ausgezahlt werden können. Diese können sich eventuell zu viel gezahlte Steuer sodann über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen.