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Mehr-Magazin- Impulse für das Management von und in Unternehmen „Mietwagennutzung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall“

Generell gilt: bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall besteht Anspruch auf Mietwagennutzung. Aber Achtung: es gibt Fallstricke, die zu beachten sind, damit der Versicherer des Unfallgegners wirklich alle Mietwagenkosten übernimmt. Um Kürzungen zu vermeiden, hat die auf Verkehrsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Haas Rechtsanwälte untenstehenden Leitfaden erstellt.

Welcher Anspruch besteht bei einem verkehrssicheren Fahrzeug?
Ist das Fahrzeug verkehrssicher, darf der Mietwagen im Falle der Reparatur für die Dauer derselben genutzt werden. Handelt es sich um einen Totalschaden, muss der Unfallwagen bis zur Zulassung des neuen Pkw genutzt werden. 

Wie verhält es sich bei einem nicht verkehrssicheren Fahrzeug? 
Der Nutzungsanspruch besteht im Reparaturfall ab dem Unfalltag bis zur Gutachtenerstellung zzgl. tatsächlicher Reparaturdauer. Bei einem Totalschaden ab dem Unfalltag bis zur Gutachtenerstellung zzgl. Wiederbeschaffungsdauer gemäß Gutachten.

Wie sieht es aus bei Sonderfällen?
Bei Sonderfällen (130%-Fall (Reparaturkosten brutto bis zu 30 % über Wiederbeschaffungswert brutto) und unter 100%-Fall (Reparaturkosten brutto unter Wiederbeschaffungswert brutto, aber oberhalb Wiederbeschaffungsaufwand brutto)) kommen noch 3 Tage Überlegungszeit hinzu, in denen der Geschädigte entscheiden darf, ob er reparieren lässt oder verkauft.

Was passiert bei Verzögerungen?
Verzögerungen bei der Reparaturdurchführung, z. B. wegen Lieferschwierigkeiten bei der Ersatzteilbeschaffung oder bei unvorhersehbaren Personalausfall (Krankheit) sind im Reparaturablaufplan der Werkstatt zu vermerken, bestenfalls mit entsprechenden schriftlichen Nachweisen. Da solche Verzögerungen unter das vom Schädiger zu tragende Werkstattrisiko fallen, ist der gegnerische Haftpflichtversicherer eintrittspflichtig.  

Sofern eine längere Mietwagennutzung, z. B., weil absehbar ist, dass ein Ersatzteil wochenlang nicht lieferbar ist, erforderlich wird, ist ein Hinweis an den gegnerischen Versicherer erforderlich, um eine Langzeitmiete abzustimmen, da ansonsten ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorgeworfen werden könnte. 

Wann ist der Reparaturauftrag zu erteilen? 
Der Reparaturauftrag ist ab Kenntnis des Gutachtens und dem Entschluss zur Reparatur schnellstmöglich von dem Geschädigten zu erteilen, unabhängig von der Haftungsbestätigung eines Versicherers. Die Reparatur ist durchzuführen, sobald der Reparaturauftrag erteilt wurde. Es besteht kein Anspruch auf Mietwagennutzung, bis der gegnerische Haftpflichtversicherer die Haftung bestätigt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht dar.

Wie schnell ist die Ersatzbeschaffung vorzunehmen? 
Die Ersatzbeschaffung ist ab Kenntnis des Gutachtens schnellstmöglich in die Wege zu leiten. Ist kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug verfügbar, muss dies dokumentiert werden, ebenso wie Lieferverzögerungen.

Wann muss der gegnerische Haftpflichtversicherer Mietwagenkosten übernehmen?
Mietwagenkosten werden nur dann erstattet, wenn der Unfallwagen entweder (teilweise) repariert wurde und dies durch eine Reparaturkostenrechnung oder eine Reparaturbestätigung belegt werden kann oder wenn eine Ersatzbeschaffung geleistet wurde, die durch eine Fahrzeugrechnung, einen Kaufvertrag oder einen Leasing-/ Finanzierungsvertrag nachgewiesen werden kann. Es gibt keine fiktiven Mietwagenkosten.

Gibt es eine Mindestfahrleistung? 
Anspruch auf einen Mietwagen besteht nur dann, wenn der Geschädigte diesen tatsächlich nutzt und andere Optionen (Taxi, öffentlicher Nahverkehr) unzumutbar oder teurer wären. Mit dem Mietwagen muss eine tägliche Strecke von mindestens 20 Kilometern zurückgelegt. Ausnahmen gelten z. B. bei ländlicher Wohnlage, Rufbereitschaft, Schichtdienst, Betreuung von Kleinkindern, pflegebedürftiger Personen, das Fahrzeug wird zum Transport von Arbeitsgeräten, Material benötigt, u. Ä.

Muss ein klassenniedrigeres Fahrzeug genutzt werden? 
Obwohl grundsätzlich Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug besteht, sollte ein Fahrzeug unterhalb der Fahrzeugklasse des verunfallten Pkw als Mietwagen herausgegeben bzw. abgerechnet werden. Andernfalls zieht der gegnerische Haftpflichtversicherer ersparte Eigenkosten von 10 bis 15 % ab.

Sind Mietwagenangebote des gegnerischen Haftpflichtversicherers beachtlich?
Bevor ein Mietwagen herausgegeben wird, sollte der Geschädigte gefragt werden, ob er bereits ein konkretes, günstigeres Mietwagenangebot des gegnerischen Haftpflichtversicherers erhalten hat. Ist dies der Fall, ist der Versicherer berechtigt, die Mietwagenkosten gemäß dem Angebot zu deckeln, d. h. der Mietwagen ist entweder gemäß dem Angebot abzurechnen oder der Geschädigte muss einen Mietwagen über den Versicherer nutzen, damit kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt.

Werden Mietwagenkosten bei einem Auslandsunfall erstattet?
Bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat, gilt stets das ausländische Recht des Unfallortes. So gibt es beispielsweise europäische Länder, in denen ein Mietwagen nur genutzt werden darf, wenn dieser zwingend zur Berufsausübung benötigt wird, wobei hiermit nicht die Fahrt zur Arbeitsstelle gemeint ist. Es empfiehlt sich Rücksprache mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu halten, bevor- in Auslandsfällen- ein Mietwagen an den Geschädigten herausgegeben wird. 

Übernimmt der Vollkaskoversicherer Mietwagenkosten
Kaskoversicherungen übernehmen grundsätzlich keine Mietwagenkosten. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der Versicherungsvertrag des Geschädigten ausdrücklich Mietwagenkosten mitumfasst. Dies ist nur sehr selten der Fall.

Karoline Guzy
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht