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BAG zu Zeitgutschriften bzw. Vergütungsansprüchen für Gemeinderatstätigkeit

Für eine große öffentlich-rechtliche Arbeitgeberin  war Haas Rechtsanwälte erneut bei dem Bundesarbeitsgericht (BAG) erfolgreich. Es ging um die Frage, ob eine Arbeitnehmerin dieser Mandantin für ihre im Gemeinderat verbrachte Zeit einen Anspruch auf Vergütung bzw. Zeitgutschrift in ihr Arbeitszeitkonto hat. Das BAG verneinte dies mit Urteil vom 19. Mai 2021 – 5 AZR 318/20 – und wies die gegen unsere Mandantin gerichtete Revision zurück.