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Betriebliches Eingliederungsmanagement

 Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte beachten Sie eine Gesetzesänderung des § 167 SGB IX. In Absatz 2 der vor-genannten Vorschrift ist das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement geregelt. Seit Juni 2021 ist ein neuer 2. Satz in Absatz 2 hinzugefügt worden. Da-nach hat der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin nun einen Anspruch darauf, eine Vertrauensperson zum BEM-Gespräch hinzuzuziehen. Ob dies auch ein Rechts-anwalt sein kann, ist nicht geregelt, davon ist aber auszugehen. 

Vor der Gesetzesänderung gab es arbeitsgerichtliche Urteile, die das Hinzuziehen einer Vertrauensperson verneint haben. Diese Rechtsprechung ist nunmehr obso-let. 

Mit freundlichen Grüßen 

S. Schlöffel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator