Urlaub über den Tod hinaus? |
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Mit Urteil vom 20. September 2011 – 9 AZR 416/10 – hat das Bundesarbeitsgericht eigentlich eine Selbstverständlichkeit klargestellt: Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt sein Urlaubsanspruch gegen den Arbeitgeber. Der Urlaubsanspruch wandelt sich auch nicht nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz in einen Abgeltungsanspruch um, den die Erben nach § 1922 BGB geltend machen könnten. |
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Stefan Schlöffel |
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