Tarifliche Altersgrenze für Piloten |
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Am 18. Januar 2012, Aktenzeichen: 7 AZR 112/08, hat das BAG entschieden, dass die bei der Lufthansa tarifvertraglich vorgesehenen Altersgrenzen für Piloten von 60 Jahren unwirksam sind. Eine solche Altersgrenze stellt eine verbotene Diskriminierung wegen des Alters dar. Der Entscheidung liegt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. September 2011 zugrunde. In diesem Urteil hat der EuGH entschieden, dass ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer Tätigkeit nachzugehen, eine unzulässige Diskriminierung wegen des Alters darstellt. Ab diesem Alter könne zwar das Recht, dieser Tätigkeit nachzugehen, beschränkt werden; ein vollständiges Verbot gehe aber über das zum Schutz der Flugsicherheit Notwendige hinaus. Das folgerte der EuGH insbesondere aus einer internationalen und auch deutschen Regelung, wonach ein Pilot im Alter von 60 bis 64 Jahren seine Tätigkeit weiterhin ausüben kann, wenn er zu einer Besatzung aus mehreren Piloten gehört und die anderen Piloten das 60zigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese Regelungen untersagen den Piloten die Ausübung ihrer Tätigkeit erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres. |
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Stefan Schlöffel |
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