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Eine Abmahnung dient zunächst dazu, dem Arbeitnehmer Fehler aufzuzeigen.
Sie ist die schärfste Sanktion vor der Kündigung und bereitet eine sog. verhaltensbedingte Kündigung vor.
Aus diesem Grunde müssen Arbeitgeber bei Ausspruch einer Abmahnung größtmögliche Sorgfalt walten lassen. Für Arbeitnehmer kann die Abmahnung gerade als Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung ebenfalls wesentliche Bedeutung haben, so dass sie in jedem Fall fachlich überprüft werden sollte.
Bei Fragen zum diesem Thema sprechen Sie uns an unter Telefon 0211 491400 oder kanzlei@haas-law.de.
Stefan Schlöffel
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel. 0211 49140220
eMail: schloeffel@haas-law.de
Stefan Haas
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Tel. 0211 49140240
eMail: s.haas@haas-law.de
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