Sie sind hier: Archiv
Zurück zu: Aktuelles
Allgemein:
Kontakt
Impressum
Sitemap
Kann einem Arbeitnehmer gekündigt werden, der seinen Arbeitgeber bei einer Behörde anzeigt? Mit dieser Frage hatte sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20. März 2012, Aktenzeichen 2 Sa 331/11, zu befassen.
>>weiter...
Deutsches Handwerksblatt vom 03.05.2012
Das Deutsche Handwerksblatt berichtet in der 9. Ausgabe diesen Jahres über die Stellung von Praktikanten im Betrieb und veröffentlicht hierzu eine Artikel von Stefan Schlöffel, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
>>weiter...
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Januar 2012, Aktenzeichen: 15 Sa 380/11, entstehen während des Ruhenzeitraums keine Urlaubsansprüche, die einen durchsetzbaren Zahlungsanspruch begründen könnten, wenn ein Arbeitsverhältnis auf Grund konkludenter Vereinbarung der Parteien ruht.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. April 2012, Aktenzeichen: 2 AZR 258/11, stellt Stalking grundsätzlich einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB dar, der eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
>>weiter...
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. April 2012, Aktenzeichen: C-415/10, haben abgelehnte Bewerber keinen Anspruch auf Auskunft darüber, ob der Arbeitgeber am Ende des Einstellungsverfahrens einen anderen Bewerber eingestellt hat.
>> weiter...
Mit Urteil vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10 – hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD Beschäftigte benachteiligt, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und deshalb gegen das Altersdiskriminierungsverbot verstößt.
>>weiter...
Nahezu alle Unternehmer unterhalten zwischenzeitlich Homepages. Auf diesen Homepages finden sich vielfach Daten und Profile der Mitarbeiter des Unternehmens. Oftmals werden Arbeitnehmer auch noch besonders erwähnt, etwa weil sie einen bestimmten Bereich des Unternehmens gezielt verstärken.
>>weiter...
Mit Urteil vom 10. Juni 2010 – 2 AZR 541/09 – hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den bundesweit bekannten Fall „Emmely“ wegen der Pfandbons entschieden und die seinerzeit ausgesprochene Kündigung für unwirksam erachtet.
>>weiter...
Werden GmbH-Geschäftsführer gekündigt, stellt sich regelmäßig die Frage, ob sie diese Kündigung (fristgebunden) im Wege einer Kündigungsschutzklage bei den Arbeitsgerichten angreifen können oder – nicht fristgebunden – gegen die Kündigung bei den ordentlichen Gerichten, dem Landgericht, klagen müssen. Verfahren bei den Landgerichten dauern deutlich länger.
>>weiter...
Viele Arbeitnehmer erhalten neben einem vertraglichen Grundgehalt auch eine variable Vergütung. Diese variable Vergütung kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein Vielfaches der fixen Grundvergütung ausmachen.
In einem von dem Bundesgericht am 16. Februar 2012 – 8 AZR 98/11 – entschiedenen Fall stellte sich die Frage, ob der Arbeitgeber verpflichtet war, die Arbeitsorganisation, auf deren Basis die variable Vergütung in einer erheblichen Höhe verdient werden konnte, aufrechtzuerhalten und ob sich der Arbeitgeber möglicherweise durch Änderung der Organisation schadensersatzpflichtig gemacht hatte.
>>weiter...
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22. Februar 2012 – 5 AZR 765/10 – entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten, wenn diese Mehrarbeit den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Vergütungsregelung für Mehrarbeit im Betrieb besteht. Eine entsprechende objektive Vergütungserwartung ist dabei regelmäßig gegeben, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.
>>weiter...
Wann darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer fragen, ob er schwerbehindert ist? Mit dieser Frage hatte sich erneut das Bundesarbeitsgericht zu befassen. Es hat mit Urteil vom 16. Februar 2012 – 6 AZR 553/10 – entschieden, dass jedenfalls nach sechs Monate bestehendem Arbeitsverhältnis, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig ist.
>>weiter...
Eine wirksame Kündigung muss schriftlich durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber ist derjenige, der im Arbeitsvertrag als solcher bezeichnet ist. Bei juristischen Personen, beispielsweise bei einer GmbH, erfolgt die Kündigung durch das vertretungsberechtigte Organ, also den Geschäftsführer. Häufig kündigt jedoch nicht der Geschäftsführer selbst, sondern beispielsweise der Personalleiter.
>>weiter...
Kann das Nach-Tat-Verhalten des Arbeitnehmers bei Ausspruch einer fristlosen Kündigung berücksichtigt werden?
Diese Frage hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 01. Dezember 2011 - 2 Sa 2015/11 - zu beantworten. Im dortigen Fall wurde dem Arbeitnehmer Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Ihm wurde ein ganz konkreter Sachverhalt vorgehalten, den er beharrlich leugnete. Erst nachdem dieser Vorwurf ihm gegenüber durch Zeugen belegt werden konnte, gab er ihn auch tatsächlich zu.
>>weiter...
Es kommt vor, dass Arbeitgeber an ihre Arbeitnehmer Sonderzahlungen leisten, obwohl eine solche Zahlung nicht im Arbeitsvertrag geregelt ist.
Solche Zahlungen bezeichnen Arbeitgeber dann beispielsweise als Bonus oder als einmalige Gratifikation.
Mit solchen Zahlungen wollen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in sog. wirtschaftlichen guten Jahren mehr oder wenig an dem Erfolg des Unternehmens teilhaben lassen.
Was sie jedoch nicht wollen, ist eine rechtliche Verpflichtung eingehen, da sie sich in wirtschaftlich schlechteren Jahren vorbehalten wollen, nicht leisten zu müssen.
>>weiter...
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 07. Februar 2012, Aktenzeichen 1 ABR 46/10, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat mitteilen, welche Arbeitnehmer für ein Betriebliches Eingliederungsmanagement in Betracht kommt, damit der Betriebsrat seine diesbezügliche Überwachungspflicht erfüllen kann. Eine Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer ist hierfür nicht erforderlich. Ihrer namentlichen Benennung stehen auch weder datenschutzrechtliche Gründe noch das Unionsrecht entgegen.
>>weiter...
Häufig werden in Unternehmen Praktikanten beschäftigt, ohne zu wissen, wie das Praktikantenverhältnis rechtlich einzuordnen ist. Es stellt sich die Frage, ob es sich um ein Arbeits- oder ein Berufsausbildungsverhältnis handelt, ob eine Vergütungspflicht besteht und ob die Praktikanten sozialversicherungsrechtlich anzumelden sind.
Der folgende Beitrag soll einen Überblick geben und macht insbesondere die Unterschiede zwischen Pflichtpraktika und freiwilligen Praktika deutlich.
>>weiter...
Am 18. Januar 2012, Aktenzeichen: 7 AZR 112/08, hat das BAG entschieden, dass die bei der Lufthansa tarifvertraglich vorgesehenen Altersgrenzen für Piloten von 60 Jahren unwirksam sind. Eine solche Altersgrenze stellt eine verbotene Diskriminierung wegen des Alters dar. Der Entscheidung liegt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. September 2011 zugrunde.
>>weiter...
Will ein Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen aussprechen, hat er gemäß § 1 Abs. 3 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) eine sogenannte Sozialauswahl zu treffen. Er hat im Rahmen dieser Sozialauswahl die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung der Arbeitnehmer ausreichend zu berücksichtigen.
>>weiter...
Nach einem Vorschlag des EuGH-Generalanwalts vom 12. Januar 2012, C-415/10, könne die Auskunftsverweigerung gegenüber einem erfolglosen Bewerber für eine Diskriminierung sprechen. Zwar können erfolglose Bewerber, die eine Diskriminierung vermuten, vom Arbeitgeber keine Auskunft darüber verlangen, ob und aufgrund welcher Kriterien dieser einen anderen Bewerber eingestellt hat, eine Auskunftsverweigerung könne aber eine Diskriminierung vermuten lassen.
>>weiter...
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Januar 2012, 6 Sa 2159/11, muss eine Kündigung eines Arbeitnehmers wegen einer HIV-Infektion nicht wegen eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unwirksam sein. Hat vielmehr ein Arbeitgeber allgemein festgelegt, dass er in einem bestimmten Bereich (hier: in der Medikamentenherstellung) keine erkrankten Arbeitnehmer eingesetzt werden dürfen, so kann er einem an HIV erkrankten Arbeitnehmer in der Probezeit regelmäßig ohne weiteres kündigen.
>>weiter...
Artikel von Stefan Haas, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht, veröffentlicht bei der IHK Nordschwarzwald.
>>weiter...
Nach einer Studie der Technischen Universität Darmstadt und der Freien Universität Berlin sind Entscheidungen gegen Arbeitnehmer umso wahrscheinlicher, je geringer die Arbeitslosigkeit am Gerichtsstandort ist und je weniger unterhaltsberechtigte Kinder die Arbeitnehmer haben.
>>weiter...
Arbeitsverhältnisse können aus betriebsbedingten Gründen gekündigt werden. Ein solcher Grund etwa ist der Entschluss des Unternehmers, seinen Betrieb stillzulegen. Im Falle einer Betriebsstilllegung hat der Arbeitgeber zukünftig keinen Arbeitskräftebedarf mehr und darf sich von seinen Arbeitnehmern unter Einhaltung der maßgeblichen Fristen trennen.
Die Frage, ob ein Betriebsübergang oder eine Betriebsstilllegung vorliegt, ist immer sachkundig zu prüfen. Der Betriebsübergang selbst bereitet vielfach Schwierigkeiten, die anwaltlicher Hilfe bedürfen.
>>weiter...
Im Arbeitsverhältnis werden häufig Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Unproblematisch sind in aller Regel die Fälle, in denen der Dienstwagen ausschließlich dienstlich genutzt werden darf. Es handelt sich dann um ein einfaches Arbeitsmittel, über das der Arbeitgeber im Zweifel jederzeit verfügen kann.
Schwieriger ist die Situation, wenn der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen wird.
>>weiter...
Mit Urteil vom 20. September 2011 – 9 AZR 416/10 – hat das Bundesarbeitsgericht eigentlich eine Selbstverständlichkeit klargestellt: Mit dem Tod des Arbeitnehmers erlischt sein Urlaubsanspruch gegen den Arbeitgeber.
>>weiter...
Arbeitgeber haben oft ein hohes Interesse daran, Arbeitnehmer befristet zu beschäftigen. Das Instrumentarium hierfür bietet unter anderem § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG liegt ein sachlicher Grund für die Befristung vor, wenn „der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird“.
>>weiter...
In einer Entscheidung vom 04. Mai 2011 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage befasst, wann beim Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle der Kaufvertrag zwischen dem Autofahrer und dem Tankstellenbetreiber zustande kommt. Hierzu verglich er diesen Vorgang mit dem Einkauf in einem Supermarkt.
>>weiter...
In einem Urteil vom 01. Juni 2011 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die andauernde und trotz wiederholter Abmahnung des Vermieters fortgesetzte verspätete Entrichtung der Mietzahlung durch den Mieter eine so gravierende Pflichtverletzung darstellt, dass sie eine Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigt.
>>weiter...
Laut Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben alle Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes ab dem 01. Juni 2011 Anspruch auf einen Mindestlohn, dessen Höhe regional unterschiedlich ausfällt. Darüber hinaus ist eine stufenweise Anhebung geplant. Die zugrundeliegende Mindestlohnverordnung läuft zunächst bis zum 31. Dezember 2013.
>>weiter...
Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten stellen viele Arbeitgeber Arbeitnehmer befristet ein. Das Instrumentarium hierfür steht mit § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zur Verfügung.
>>weiter...
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 09. Juni 2011, Aktenzeichen: 6 AZR 687/09, reicht es aus, wenn ein Kündigungsschreiben dem Ehemann einer Arbeitnehmerin an seinem Arbeitsplatz übergeben wird.
>>weiter...
In der Praxis werden häufig Arbeitnehmer nach einer Kündigung unter Anrechnung auf noch bestehende Urlaubsansprüche von der Arbeitsleistung freigestellt.
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Mai 2011, Aktenzeichen 9 AZR 189/10, muss eine solche Erklärung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennen lassen, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers erfüllen will, wobei Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers gehen.
>>weiter...
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 03. Mai 2011, Aktenzeichen: 11 Ca 7326/10, kommt eine heimliche Videoüberwachung eines Arbeitsplatzes nur in Betracht, wenn der Arbeitgeber aufgrund tatsächlicher, nachprüfbarer Anhaltspunkte einen Strafverdacht auf bestimmte Personen sowie eine bestimmte Tat konkretisieren kann.
>>weiter...
Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheiten stellen viele Arbeitgeber Arbeitnehmer befristet ein. Das Instrumentarium hierfür steht mit § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) zur Verfügung.
>>weiter...
Neben der Vergütungspflicht hat jeder Arbeitgeber die Verpflichtung, den Arbeitnehmer vertragsgemäß zu beschäftigen. Eine einseitige Freistellung des Arbeitnehmers ohne vertragliche Vereinbarung ist deshalb grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es liegen Gründe vor, die auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden.
>>weiter...
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Januar 2011 – 3 AZR 621/08 – bestätigt dieses seine bisherige Rechtsprechung, dass Rückzahlungsklauseln nach wie vor wirksam vereinbart werden können.
>>weiter...
Die Kosten für den nachträglichen Einbau einer Flüssiggasanlage in ein zur Privatnutzung überlassenes Dienstfahrzeug sind nicht als Sonderausstattungskosten in die Bemessungsgrundlage für die so genannte Ein-Prozent-Regelung zur pauschalen Berechnung des zu versteuernden geldwerten Vorteils einzubeziehen.
>>weiter...
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet eine Diskriminierung aus den im Gesetz genannten Gründen, insbesondere auch aus Gründen des Alters. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen vor, dass Arbeitnehmer mit zunehmendem Alter höhere Jahresurlaubsansprüche erwerben.
>>weiter...
Nach einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 - 9 AZR 631/09 - erlischt das einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumte Recht zur privaten Nutzung eines Dienstwagens im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers mit dem Ablauf der Entgeltfortzahlungspflicht des Arbeitgebers.
>>weiter...
Das Bundesarbeitgericht (BAG) hat im Dezember 2010 zwei neue, wichtige und unbedingt zu beachtende Urteile verkündet.
Im Urteil vom 08. Dezember 2010 (10 AZR 671/09) ging es um eine Weihnachtsgratifikation und einen in diesem Zusammenhang vereinbarten Freiwilligkeitsvorbehalt.
>>weiter...
Arbeitsrecht: In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht erneut bestätigt, dass die sog. Kleinbetriebsklausel, wonach das Kündigungsschutzgesetz in der Regel nur auf Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern anwendbar ist, nicht gegen den grundrechtlichen Gleichheitsgrundsatz verstößt.
>>weiter...
Vorbereitung der Betriebsratswahl während der Arbeitszeit Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 16.09.2010, Aktenzeichen 5 Ca 1030d/10, dürfen Arbeitnehmer auch während der Arbeitszeit Betriebsratswahlen vorbereiten. Eine diesbezügliche Abmahnung des Arbeitgebers ist unwirksam.
>>weiter...
Das Europäische Parlament hat am 20.10.2010 in seiner ersten Lesung beschlossen, dass die Mindestdauer des Mutterschaftsurlaubs von 14 auf 20 Wochen ausgeweitet werden soll. In dieser Zeit sollen Frauen das volle Gehalt beziehen.
Darüber hinaus beabsichtigt das EU-Parlament die Kündigung schwangerer Arbeitnehmerinnen vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von mindestens sechs Monaten nach Beendigung des Mutterschaftsurlaubs zu verbieten.
Väter sollen einen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens zwei Wochen erhalten.
Es bleibt abzuwarten, ob die Neuregelungen tatsächlich beschlossen und wann und wie sie in Deutschland umgesetzt werden. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.
Arbeitsrecht: Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur dann während der Befristung ordentlich kündbar, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart ist.
Ist dies nicht der Fall und der Arbeitgeber spricht trotzdem eine ordentliche Kündigung aus, muss der Arbeitnehmer diesen Verstoß innerhalb der Klagefrist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht geltend machen. Versäumt er diese Notfrist, ist die Kündigung wirksam.
- BAG, Urteil vom 22.07.2010 – 6 AZR 480/09 -
Arbeitsrecht: § 622 BGB regelt die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen. Oftmals entstehen diesbezüglich Missverständnisse. Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist gilt für beide Parteien, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
>>weiter...
Arbeitsrecht: Arbeitsverhältnisse, die dem KSchG unterliegen, können nur aus den im Gesetz genannten Gründen gekündigt werden. Liegen solche Gründe nicht vor, ist die Kündigung „sozial ungerechtfertigt“ und deshalb rechtsunwirksam. Allerdings muss der Arbeitnehmer diese - und zwischenzeitlich auch jede weitere - Unwirksamkeit der Kündigung gemäß § 4 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung durch Klage bei dem Arbeitsgericht geltend machen. Versäumt er diese Frist, gilt die Kündigung gemäß § 7 KSchG als rechtswirksam.
>>weiter..
Arbeitsrecht: In einer aktuellen Entscheidung vom 01.09.2010, Az.: 5 AZR 700/09, hat das BAG wiederholt bestätigt, dass grundsätzlich alle Arbeitgeber-Kündigungen innerhalb einer 3-Wochen-Frist durch eine Kündigungsschutzklage angegriffen werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung eine zu kurze Kündigungsfrist beinhaltet. Wird nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage erhoben, dann gilt die mit zu kurzer Frist ausgesprochene Kündigung als rechtswirksam und beendet das Arbeitsverhältnis zum „falschen“ Termin.
Arbeitsrecht: Das Bundeskabinett hat am 25.8.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. In einem eigenen Kapitel (§§ 32 bis 32l) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sollen z.B. das Fragerecht des Arbeitgebers und die Zulässigkeit ärztlicher Untersuchungen, der Videoüberwachung und des Einsatzes von Ortungssystemen geregelt werden. Eine heimliche Videoüberwachung soll künftig generell unzulässig sein.
>>weiter -> Die Kernpunkte der geplanten Neuregelung im Überblick
Arbeitsrecht: Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass jeder Beschäftigte einen Anspruch hat, in Teilzeit zu arbeiten. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte. Bislang fehlt eine Gegenüberstellung, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den nebeneinander stehenden Ansprüchen auf einen Blick zu erkennen.
>>weiter...
Arbeitsrecht: Arbeitgeber haben bei Arbeitnehmern in gehobenen Positionen oftmals ein Interesse daran, dass diese Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht unmittelbar zum Wettbewerb wechseln. In Arbeitsverträgen findet sich deshalb häufig die Vereinbarung eines so genannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.
>>mehr...
Tatort „Telefonbelästigung durch Werbeanrufe, was kann ich tun?“
Das Telefon klingelt und Sie werden mit Gewinnspielen oder Meinungsumfragen gelockt. Diese Anrufe sind oft nur ein Vorwand, um Ihnen ein Produkt, einen neuen Telefontarif oder eine Reise zu verkaufen. Diese sog. „Cold calls“, bei denen Sie ohne Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden, sind wettbewerbswidrig und verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
>>weiter...
Arbeitsrecht: Lebensversicherung (Direktversicherung) des Arbeitnehmers im Insolvenzverfahren
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 15.06.2010 – 3 AZR 334/06 – entschieden, dass im Falle der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während des Insolvenzverfahrens die Rechte aus einer vom Insolvenzschuldner (Arbeitgeber) zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung (Direktversicherung) dem Arbeitnehmer zustehen und nicht der Insolvenzmasse, wenn das Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergeht.
>>weiter...
Arbeitsrecht: Erhält der Arbeitnehmer, der aufgrund des Flugverbots nicht aus dem Urlaub zurückreisen und deshalb seine Arbeit nicht wieder aufnehmen kann, gleichwohl Lohn? Behalten die Arbeitnehmer der durch das Flugverbot betroffenen Unternehmen (Flughafengesellschaften, Airlines) ihren Lohnanspruch, obwohl sie in folge höherer Gewalt nicht arbeiten können?
>>weiter...
Arbeitsrecht: Arbeitnehmern ist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses – auch ohne gesonderte vertragliche Regelung – jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers untersagt.
>>weiter...
Arbeitsrecht: Wir haben bereits (im Wirtschaftsspiegel vom 02. März 2009) über die Rechtsprechung des EuGH zum Urlaubsrecht berichtet. Nach einer Entscheidung des EuGH verfällt bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern deren gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch grundsätzlich nicht.
>>weiter...
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.04.2010 – Aktenzeichen: VII ZR 145/09 – kann ein Autokäufer trotz Rücktritts vom Kaufvertrag Ersatz des ihm entstandenen Nutzungsausfalls verlangen, wenn er ein gekauftes Fahrzeug wegen eines Sachmangels nicht nutzen konnte.
>>weiter...
Ebenfalls am 14.04.2010 – Aktenzeichen: VII ZR 123/09 – hat der BGH entschieden, dass die üblichen Klauseln in AGB von Auto-Kaufverträgen, nach denen der Autoverkäufer einen pauschalierten Schadensersatz geltend machen könne, wirksam seien, sofern dem Autokäufer die Möglichkeit erhalten bliebe, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
>>weiter...
Moderne Anwaltskanzleien sind in der Lage, Ihnen ohne aufwändigen Kanzleibesuch und ohne nervenden Papierkrieg zu helfen.
Um Sie schnell und unkompliziert in Kontakt mit einem Anwalt zu bringen, hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet, bei dem wir auch gelistet sind.
>>weiter...
In einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.12.2009, Aktenzeichen: 8 AZR 1019/08, bleibt das Bundesarbeitsgericht seiner Linie in Fragen des Betriebsübergangs treu.
>>weiter...
Arbeitsrecht: CDU, CSU und FDP haben am 26.10.2009 den gemeinsamen Koalitionsvertrag unterzeichnet. Die wichtigste Botschaft vorab:
Änderungen beim Kündigungsschutz sind derzeit nicht vorgesehen.
>> weiter...
Die Informationstechnologie ist aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie birgt aber auch erhebliche Gefahren und Rechtsprobleme, die gelöst werden müssen. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und umfangreichen technischen Kenntnissen zur Verfügung.
>> weiter...
Arbeitsrecht: Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen in § 109 GeWO gesetzlich geregelten Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Je nach Inhalt und Zeitpunkt der Zeugniserteilung unterscheidet man zwischen einfachem und qualifiziertem sowie Zwischen- und Endzeugnis.
>> weiter...
Arbeitsrecht: Der Beitrag soll dazu dienen, die durch das Gesetz und durch die Rechsprechung entwickelten Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung zu veranschaulichen. In den Betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, hat Unkenntnis böse Überraschungen im Arbeitsgerichtsverfahren zufolge. Nur wer die Spielregeln kennt, kann im Voraus abwägen, ob eine betriebsbedingte Kündigung erfolgreich gerichtlich durchgesetzt werden kann.
>> weiter...
Arbeitsrecht: Elternzeit kann nach dem Gesetz durch eine Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines weiteren Kindes vorzeitig beendet werden.
Der Arbeitgeber kann eine solche Beendigung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
>> weiter...
Am 13. Februar 2009 hat der Bundesrat dem Mitarbeiterkapitalbeteiligungs-Gesetz zugestimmt. Danach können sich Arbeitnehmer künftig stärker an ihrem Unternehmen beteiligen. So steigt künftig der Fördersatz für vermögenswirksame Leistungen, die in Beteiligungen angelegt werden, von 18% auf 20%.
>> weiter...
Das TMG erlegt bestimmten Diensteanbietern Anbieterkennzeichnungspflichten auf.
Diese dienen vor allem dem Verbraucherschutz.
Die telemedienrechtlichen Anbieterkennzeichnungspflichten werden von Anbietern häufig unter der Überschrift „Impressum“ erfüllt. Genau genommen handelt es sich aber nicht um ein Impressum im presserechtlichen Sinn. Vielmehr geht es um Informationen, die Handelsunternehmen im traditionellen Rechts- und Geschäftsverkehr beispielsweise auf Geschäftsbriefen ohnehin seit langem erfüllen müssen.
>>weiter...
Arbeitsrecht: Das Problem begegnet vielen Arbeitnehmern und Arbeitgebern immer wieder. Ein Arbeitnehmer erkrankt im laufenden Kalenderjahr und kann deshalb seine Arbeitsleistung über das ganze Kalenderjahr oder einige Monate hinweg nicht erbringen. Oftmals genesen Arbeitnehmer auch in den Folgemonaten nicht, so dass sich dann die Frage stellt, was aus dem Anspruch auf Erholungsurlaub wird.
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entsteht der Anspruch auf Erholungsurlaub – nach einmalig erfüllter Wartezeit – in jedem Kalenderjahr neu mit Beginn des Kalenderjahres. Der Anspruch entsteht für das Kalenderjahr, so dass er grundsätzlich auch innerhalb dieses Kalenderjahres zu nehmen ist.
>> weiter...
Arbeitsrecht: Zum 01.07.2008 ist das Pflegezeitgesetz in Kraft getreten.
Arbeitgebern können hiernach enorme Mehrbelastungen entstehen durch den kurz- oder langfristigen Ausfall von Mitarbeitern, bedingt durch einen Pflegefall.
Im Gesetzestext heißt es hierzu / Zitat auszugsweise:
- Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.
- Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.
- Beschäftigte sind von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen (Pflegezeit). Der Anspruch nach Satz 1 besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.
- Die Pflegezeit nach § 3 beträgt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen längstens sechs Monate (Höchstdauer).
- Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 oder der Pflegezeit nach § 3 nicht kündigen.
Informieren Sie sich in unserem Seminar "Das neue Pflegezeitgesetz" über die Hintergründe.
>> Hier finden Sie weitere Informationen zu unserem Seminar.
Arbeitsrecht: Seit Anfang August 2007 hat das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) das BETzGG (Bundeserziehungsgeldgesetz) abgelöst. Nach einer Mitteilung der Bundestagspressestelle vom 25. August 2008 soll das BEEG dahingehend erweitert werden, dass zukünftig auch Großeltern das Recht haben, in bestimmten Fällen Elternzeit in Anspruch zu nehmen, um ihre Enkel zu betreuen und damit die Eltern zu entlasten. In diesem Zusammenhang soll auch die Mindestbezugsdauer beim Elterngeld geändert werden und Nachteile für Wehrpflichtige bei der Berechnung des einkommensabhängigen Elterngeldes beseitigt werden.
Arbeitsrecht: Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz kann ein Arbeitnehmer sein Verlangen auf Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit davon abhängig machen, dass der Arbeitgeber auch seinem Verteilungswunsch zustimmt. Dabei darf der Arbeitnehmer seinen Verteilungswunsch erstmals aufgrund des Ergebnisses der Erörterung mit dem Arbeitgeber äußern oder einen vorher geäußerten Verteilungswunsch ändern. Danach ist er hieran gebunden.
(BAG, Urteil vom 24.06.2008 – 9 AZR 514/07).
>>weiter...
Geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer zweiter Klasse?
Arbeitsrecht: Der nachfolgende Beitrag soll aufzeigen, dass auch geringfügig Beschäftigte die gleichen Rechte und Pflichten wie alle anderen Beschäftigten haben. In der täglichen Beratungspraxis des Unterzeichners fällt auf, dass der Irrglaube herrscht, geringfügig Beschäftigte hätten beispielsweise keinen bzw. geringere Urlaubsansprüche, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, keinen Kündigungsschutz etc.. Wie der nachfolgende Beitrag zeigt, ist dies falsch.
Geringfügig Beschäftigte sind keine Arbeitnehmer zweiter Klasse.
>>weiter...
Urlaubsabgeltung auch bei nahtlos anschließender zweiter Elternzeit
(Änderung der Rechtsprechung)
Arbeitsrecht: Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung besteht auch nach einer zweiten Elternzeit, wenn sie nahtlos an die erste Elternzeit anschließt, so das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 20. Mai 2008 - 9 AZR 219/07 -. Damit ändert das Bundesarbeitsgericht seine Recht-sprechung, da es bisher eine Übertragung des Urlaubs abgelehnt hatte, wenn der Urlaub zwar auf Grund einer ersten Elternzeit übertragen worden war, dann aber wegen einer zweiten Elternzeit nicht mehr genommen werden konnte. Diese Rechtsrechung gibt das BAG jetzt ausdrücklich auf und zwar für den Fall, dass die zweite Elternzeit sich nahtlos an die erste Elternzeit anschließt. Die Arbeitgeber müssen die Urlaubsrückstellungen für diese – gar nicht so seltenen – Fälle daher künftig deutlich länger aufrechterhalten. Nicht entschieden hat das BAG, ob dies auch dann gilt, wenn zwischen der ersten und der zweiten Elternzeit eine Unterbrechung liegt, die aber kürzer als der übertragene Urlaub ist, so dass trotz der Unterbrechung noch Resturlaub zur (weiteren) Übertragung ansteht.
Arbeitsrecht: Erfahrungsgemäß bereitet der Ausspruch wirksamer arbeitgeberseitiger Kündigungen vielen Unternehmen große Schwierigkeiten. Es handelt sich um eine ausgesprochen komplexe Materie mit nahezu unübersehbarer Rechtsprechung. Zwei aktuell veröffentlichte Entscheidungen sind es Wert, besonders erwähnt zu werden.
>> weiter...
Kündigungen genügen nur dann dem Schriftformerfordernis des § 623 BGB, wenn sie mit dem vollen Namen des Kündigenden unterschrieben sind. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt daher nicht. Es ist allerdings auch nicht erforderlich, dass die Unterschrift lesbar ist. Vielmehr reicht es aus, wenn die Unterschrift als Namenszug erkennbar ist. Insoweit ist ein großzügiger Maßstab anzulegen.
>> weiter...
Arbeitsrecht: Minderleistungen können eine Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorwerfbar dadurch verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Hierfür reicht es jedoch nicht aus, dass er überdurchschnittlich viele Fehler macht. Eine längerfristige Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote kann allerdings je nach Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen ein Indiz für eine vorwerfbare Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten sein.
>> weiter...
Der Beitragsatz zur Arbeitslosenversicherung sinkt vom Jahr 2008 an von 4,2% auf 3,3%. Das hat der Bundestag am 16.11.2007 mit den Stimmen der Großen Koalition beschlossen. Unternehmer und Bürger werden damit nach Angaben der drei Regierungsparteien jährlich um 6,3 Milliarden Euro entlastet.
Ältere Arbeitslose erhalten länger Zahlungen des Arbeitslosengeldes I: Ab 50 Jahren werden 15 Monate, ab 55 Jahren werden 18 Monate und ab 58 Jahren werden 24 Monate ALGI bei entsprechenden Vorversicherungszeiten gezahlt. Diese Lösung wird kostenneutral umgesetzt und so der Spielraum für weitere Senkungen des Arbeitslosenversicherungsbeitrages offen gehalten. Damit haben wir Kernforderungen der CDU durchgesetzt. Die SPD hat beigedreht und sich von den „Wünsch-Dir-was“ Beschlüssen des SPD-Parteitages verabschiedet.
Arbeitsrecht: „Das Bundesarbeitsgericht hat in einer brandaktuellen Entscheidung vom 06. September 2007 entschieden, dass ein Verzicht eines Arbeitnehmers auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage im unmittelbaren Anschluss an eine Arbeitgeberkündigung ohne Gegenleistung in einem ihm vom Arbeitgeber vorgelegten Formular unwirksam ist.
Durch einen solchen Klageverzicht werde von der gesetzlichen Regelung, innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage einzureichen, abgewichen. Ohne Gegenleistung benachteilige ein solcher formularmäßiger Verzicht den Arbeitnehmer unangemessen.
Beraterhinweis: Arbeitgeber sollten darauf verzichten, ein vorfomuliertes Schriftstück, beispielsweise mit dem Inhalt „Kündigung akzeptiert und mit Unterschrift bestätigt. Auf Klage gegen die Kündigung wird verzichtet.“ dem Arbeitnehmer vorzulegen. Wenn der Arbeitnehmer tatsächlich auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, sollte er dies eigenhändig dem Arbeitgeber schriftlich mitteilen.
Kündigungen genügen nur dann dem Schriftformerfordernis des § 623 BGB, wenn sie mit dem vollen Namen des Kündigenden unterschrieben sind. Die bloße Paraphierung mit einem Namenskürzel genügt daher nicht. Es ist allerdings auch nicht erforderlich, dass die Unterschrift lesbar ist. Vielmehr reicht es aus, wenn die Unterschrift als Namenszug erkennbar ist. Insoweit ist ein großzügiger Maßstab anzulegen.
>> weiter...
Arbeitsrecht: Minderleistungen können eine Kündigung rechtfertigen, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten vorwerfbar dadurch verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Hierfür reicht es jedoch nicht aus, dass er überdurchschnittlich viele Fehler macht. Eine längerfristige Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote kann allerdings je nach Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen ein Indiz für eine vorwerfbare Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten sein.
>> weiter...
Kaum ein anderes Gesetz hat in letzter Zeit so viel Staub aufgewirbelt wie das am 18. August 2006 in Kraft getretene AGG – heute auch schon „Arbeitgeber Grusel Gesetz“ genannt.
Arbeitsrecht: Beim AGG musste der deutsche Gesetzgeber einerseits reagieren, um empfindliche Bußgeldzahlungen an die EU zu vermeiden, andererseits ist er insofern über das Ziel hinausgeschossen, als im Gesetz Bestimmungen enthalten sind, die über die EU-Richtlinien hinausgehen. Bislang hat die Praxis gezeigt, dass längst nicht alles so heiß gegessen wie gekocht wird. Dennoch sollte kein Arbeitgeber das Gesetz auf die leichte Schulter nehmen, da ihm erhebliche Schadenersatz- und / oder Schmerzensgeld-Ansprüche von Beschäftigten drohen, wenn er die Tücken des Gesetzes nicht kennt. Der nachfolgende Beitrag hat nicht den Zweck, einen kompletten Überblick über das Gesetz zu geben, sondern soll dazu dienen, die Arbeitgeber auf die häufigsten Fehler im Umgang mit dem AGG aufmerksam zu machen.
>> weiter...
"Genießen mit allen Sinnen", so war das Motto der Einladung zum diesjährigen Empfang der Kooperationspartner Haas & Partner, Rechtsanwälte, der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe, internationale Versicherungsmakler und Dipl.Kfm. Wolfgang Heiliger, Steuerberater.
>> weiter...
Arbeitsrechtliche Auswirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes vom 14. März 2008
Am 14. März 2008 nahm der Deutsche Bundestag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) an. Der Bundesrat billigte dieses Gesetz in seiner Sitzung vom 25. April 2008. Es tritt in weiten Teilen mit Wirkung zum 01. Juli 2008 in Kraft.
Inhalt dieses so genannten Artikelgesetzes ist unter anderem auch das Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG). Dieses beinhaltet wesentliche arbeitsrechtliche Neuerungen, die hier kurz dargestellt werden sollen.
>>weiter...