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Ihr gutes Recht

Haas & Partner beschränkt sich nicht auf die gerichtliche Auseinandersetzung. Die Kanzlei unterstützt den Mittelstand und schützt seit mehr als 40 Jahren gewerbliche und private Werte durch eine nachhaltige Gestaltung aller rechtlichen Angelegenheiten.

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- AKTUELL INFORMIERT -

Teilzeitanspruch im Arbeitsverhältnis- Genereller Anspruch und Anspruch während der Elternzeit -

Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass jeder Beschäftigte einen Anspruch hat, in Teilzeit zu arbeiten. Dieser Grundsatz gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeitbeschäftigte. Bislang fehlt eine Gegenüberstellung, um Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den nebeneinander stehenden Ansprüchen auf einen Blick zu erkennen.

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Aktuelles zum Wettbewerbsverbot

Arbeitgeber haben bei Arbeitnehmern in gehobenen Positionen oftmals ein Interesse daran, dass diese Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht unmittelbar zum Wettbewerb wechseln. In Arbeitsverträgen findet sich deshalb häufig die Vereinbarung eines so genannten nachvertraglichen Wettbewerbsverbots.

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Tatort „Telefonbelästigung durch Werbeanrufe, was kann ich tun?“

Das Telefon klingelt und Sie werden mit Gewinnspielen oder Meinungsumfragen gelockt. Diese Anrufe sind oft nur ein Vorwand, um Ihnen ein Produkt, einen neuen Telefontarif oder eine Reise zu verkaufen. Diese sog. „Cold calls“, bei denen Sie ohne Einwilligung zu Werbezwecken angerufen werden, sind wettbewerbswidrig und verstoßen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

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„Lebensversicherung (Direktversicherung) des Arbeitnehmers im Insolvenzverfahren“

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 15.06.2010 – 3 AZR 334/06 – entschieden, dass im Falle der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während des Insolvenzverfahrens die Rechte aus einer vom Insolvenzschuldner (Arbeitgeber) zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossenen Lebensversicherung (Direktversicherung) dem Arbeitnehmer zustehen und nicht der Insolvenzmasse, wenn das Arbeitsverhältnis im Wege des Betriebsübergangs auf einen anderen Arbeitgeber übergeht.

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Nebentätigkeitsverbot für Arbeitnehmer

Arbeitnehmern ist während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses – auch ohne gesonderte vertragliche Regelung – jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers untersagt.

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Zusatzurlaub für Schwerbehinderte verfällt nicht

Wir haben bereits (im Wirtschaftsspiegel vom 02. März 2009) über die Rechtsprechung des EuGH zum Urlaubsrecht berichtet. Nach einer Entscheidung des EuGH verfällt bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern deren gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch grundsätzlich nicht.

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Unser Service auch auf schadenfix.de

Moderne Anwaltskanzleien sind in der Lage, Ihnen ohne aufwändigen Kanzleibesuch und ohne nervenden Papierkrieg zu helfen.

Um Sie schnell und unkompliziert in Kontakt mit einem Anwalt zu bringen, hat die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein) e.V. für Sie diesen Internet-Dienst eingerichtet, bei dem wir auch gelistet sind.

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- UNSER SERVICE -

Aktuelles Recht
Monatlich erhalten Sie mit unserem Newsletter zum aktuellen Recht wichtige und interessante Informationen aus den Bereichen Arbeitsrecht, Baurecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Verbraucherrecht und Verkehrsrecht.

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Seminare
Seit Jahren ist unsere Kanzlei spezialisiert, im Rahmen von Schulungen, Seminaren und Vorträgen Wissen zu vermitteln.
Ganzjährig bieten wir Unternehmer-Schulungen zu diversen Themen, wahlweise in unserer Kanzlei oder in Ihrem Hause.

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depesche
Service, Nähe und Informationsvorsprung sind wesentliche Bestandteile der Beratungskompetenz für unsere Mandanten.

Neben dem Internetauftritt und dem Newsletter geben wir ab diesem Jahr zusätzlich die "depesche" heraus. Sie erscheint alle drei Monate und kann kostenfrei bestellt werden.

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